AGB

Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen von FIVE STAR MARKETING Roland Galka e.K.


Sehr geehrte Reisende, Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrags und dienen – in beiderseitigem Interesse – der klaren Abgrenzung der Verantwortungsbereiche. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen. Eine wichtige Bitte: Geben Sie nach dem Sie gebucht haben bei jedem Schreiben bzw. Anfragen ihre Reisenummer an. Unsere Reisebedingungen basieren auf der vom Kartellamt genehmigten Empfehlung des Deutschen Reisebüro-Verbandes (DRV). Sie ergänzen die Paragraphen 651a ff BGB. Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.



1. Anmeldung, Reisebestätigung



a) Reiseanmeldungen werden frühzeitig erbeten. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie FIVE STAR MARKETING Roland Galka e.K. (nachfolgend FIVE STAR) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag wird für FIVE STAR verbindlich, wenn FIVE STAR Ihnen die Buchung und den Preis der Reise schriftlich in Form der Reisebestätigung bestätigt. Eine durch ein Computerreservierungssystem, per E-Mail oder im Reisebüro erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt die Reisebestätigung durch FIVE STAR nicht.

b) Auf Wunsch nehmen wir provisorische Anmeldungen entgegen. Die provisorische Reservierung wird solange aufrechterhalten, bis der Platz für eine Festbuchung benötigt wird. In diesem Fall erhalten Sie Nachricht und haben 7 Tage Zeit, sich für eine Festanmeldung zu entscheiden. Spätestens 12 Wochen vor Reisebeginn verfallen alle nicht wahrgenommenen Optionen.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, haben Sie ein Rücktrittsrecht. Machen Sie innerhalb von 10 Tagen davon keinen Gebrauch, so wird der Inhalt der Reisebestätigung verbindlich.

d) Sie werden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dies unverzüglich mitgeteilt.

2. Zahlung



a) Bei Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651k Abs. 3 BGB ist pro Person eine Anzahlung gem. Reisebestätigung/Rechnung zu leisten; Der Termin für die Restzahlung wird in der Reisebestätigung/Rechnung genannt liegt aber spätestens 30 Tage vor Reisebeginn sofern nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis nicht Euro 75,00, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.

b) Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Eingang der Zahlung bei FIVE STAR zugesandt oder in den Geschäftsräumen von FIVE STAR ausgehändigt.

c) Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen. Alle gelieferten Reisedokumente (Flugtickets, Hotelgutscheine etc.) bleiben bis zu Ihrer vollen Bezahlung das Eigentum von FIVE STAR. Bei nicht erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist kein Versand der Originalunterlagen möglich.

d) Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist FIVE STAR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt FIVE STAR die aus den Punkten 5 a), 5 b) und 5 c) ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Leistungen und Preise



a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder aus den Angaben in der Reisebestätigung.

b) Unsere angebotenen Flüge unterliegen den verbindlichen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften.

c) Sonderwünsche. Kann entgegen der Bestätigung Ihr Wunsch durch den Leistungsträger nicht erfüllt werden, so erstatten wir einen evtl. bezahlten Zuschlag zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

d) Nicht in Anspruch genommene Leistungen. Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung des Gegenwertes kommt aber nur dann in Betracht, wenn FIVE STAR dadurch Aufwendungen erspart. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, 20% (mindestens jedoch € 50.-) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.

e) Für Hotelbuchungen bis zu fünf Nächten ohne gleichzeitige Flugreservierung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,-.

4. Leistungs- oder Preisänderungen



a) Die Angaben in der Reiseausschreibung über Reiseroute, Beförderungsart und Unterbringung gelten unter dem Vorbehalt von Änderungen aufgrund aktueller Flug- und Hotelsituationen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht von FIVE STAR wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. Liegt der Reisebeginn später als vier Monate nach Vertragsabschluss, so ist FIVE STAR bis drei Wochen vor Reisebeginn berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluß eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Damit kann einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise zugrunde gelegten Wechselkurse Rechnung getragen werden. Bei den von uns angebotenen Preisen für Linienflüge bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und auch mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich insbesondere Änderungen der Währungsparitäten, der Verkaufspreise der Fluggesellschaften oder eingeschalteter Agenturen ergeben, andere unvorhersehbare Ereignisse eintreten oder wenn behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungspreise und Tarife geändert werden. Der Reisende erhält genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Reisende berechtigt, ohne Bezahlung eines Entgeltes vom Vertrag innerhalb von 10 Tagen zurückzutreten. Er kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, sofern FIVE STAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten. Ein Rücktritt muss unverzüglich gegenüber FIVE STAR erklärt werden.

b) Vor Vertragsabschluss ist FIVE STAR jederzeit zur Änderung der Prospektangaben einschließlich der Preise berechtigt.

c) Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflügen behalten wir uns vor.

d) Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, nicht in Anspruch genommene Leistungen



Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FIVE STAR innerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr). Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einem Rücktritt von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann FIVE STAR Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Reisenden verlangen:

a) Vermittlung von Linienflügen € 50.- zuzügl. anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.

b) Vermittlung von Hotelzimmern bis 31 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt 25% des Reisepreises, 20 bis 14 Tage vor Reisebeginn 35% des Reisepreises, 13 bis 3 Tage vor Reisebeginn 65% des Reisepreises,

ab 2 Tage vor Reisebeginn

oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises

c) Vermittlung von Flugpauschalreisen (Flug und mindestens eine weitere Leistung):

Rücktrittsgebühren betragen pro Person ab sofort - 91.Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises ab 90.- 61.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ab 60.- 40.Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises ab 39.- 20.Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises ab 19.- 01.Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises bei Nichtantritt der Reise (No-show) 98% des Reisepreises

Bei Abweichungen von diesen Bestimmungen befindet sich in der Reiseausschreibung ein entsprechender Hinweis (z. B. bei Kreuzfahrten). Detailangaben erhalten Sie zusammen mit dem Anmeldeformular. Dem Reisenden bleibt es jeweils unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die ihm berechnete Pauschale.

d) Umbuchungen: Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart können nach den o.e. Fristen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Klauseln 5. a), 5. b) und 5. c) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

e) Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 75,- erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch FIVE STAR

FIVE STAR kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und FIVE STAR diese nicht zu vertreten hat (z.B. auch bei Preisänderungen durch Fluggesellschaften bei ausschließlicher Flugvermittlung durch uns); Bei außergewöhnlichen Umständen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von FIVE STAR nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt FIVE STAR, so behält FIVE STAR den Anspruch auf den Reisepreis; FIVE STAR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) bis 14 Tage vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist FIVE STAR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Entsprechendes gilt, wenn die Durchführung der Reise – aus von FIVE STAR nicht zu vertretenden Gründen – nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für FIVE STAR nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7. Rücktritt und Kündigung durch FIVE STAR



a) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl FIVE STAR als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann FIVE STAR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Falle der Kündigung durch FIVE STAR ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn FIVE STAR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot von FIVE STAR anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Rücktrittserklärung durch FIVE STAR diesem gegenüber geltend zu machen. Sofern der Kunde von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den ganzen gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

b) Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so ist FIVE STAR verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zur Rückbeförderung des Reisenden zu treffen, falls die Rückbeförderung Teil der vereinbarten Reiseleistungen ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Reisende und FIVE STAR je zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten hat der Reisende allein zu tragen.

8. ABHILFE/MINDERUNG/KÜNDIGUNG



a) Abhilfe Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. FIVE STAR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. FIVE STAR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

b)Minderung des Reisepreises Der Kunde kann nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung) verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.

c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet FIVE STAR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für FIVE STAR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von FIVE STAR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet FIVE STAR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen empfiehlt FIVE STAR die Kündigung schriftlich zu erklären.

9. Haftung



a) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes dafür, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Dazu gehören die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

b) Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person, unsere Haftung ist hier aber gem. Punkt “c)” beschränkt.

c) Beschränkung der Haftung Vertragliche Haftungsbeschränkung Die vertragliche Haftung von FIVE STAR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1.) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder

2.) soweit FIVE STAR für einen den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

FIVE STAR haftet nicht für Schäden, die aus dem Einsatz von Bonusleistungen von Fluggesellschaften (z. B. Meilen) im Zusammenhang mit FIVE STAR Reisen entstehen.

Gesetzliche Haftungsbeschränkungen

d) Ein Schadensersatzanspruch gegen FIVE STAR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Die Haftungsbeschränkung für Personenschäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Kunde und Reise € 75.000.

e) Fremdleistungen, Reisen mit besonderen Risiken Vermittelt FIVE STAR lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. nur Flug, Mietwagen, Hotel, Ausflüge, etc.), so haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. FIVE STAR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative, lokal gebuchte Ausflüge) und im Reisegrundpreis nicht enthalten sind. Bei Reisen mit besonderen Risiken (z. B. Expeditionscharakter) übernimmt FIVE STAR im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft. Kommt FIVE STAR bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, regelt sich die Haftung von FIVE STAR ausschließlich nach den Bestimmungen der §§664 ff. des HGB in Verbindung mit dem 2.Seerechtsänderungsgesetz (SeeRÄndG). Wenn sich der ausführende Beförderer auf eine Beschränkung der Gesamthaftung gemäß § 486 HGB in Verbindung mit Art. 11 des 2. SeeRÄndG berufen kann, steht dieses Recht auch FIVE STAR gegenüber dem Reiseteilnehmer zu.

Reisegepäck

Schäden am Reisegepäck oder sein Verlust müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem jeweiligen Beförderungsunternehmen (Fluggesellschaft, Schiffsführung, Busunternehmen) angezeigt werden. Liegen Diebstahl oder Beraubung vor, ist Anzeige beim nächsten Polizeirevier zu erstatten und hierüber eine Bestätigung zu verlangen. Kommt der Reisende seinen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu.

Reisegepäck Fluggesellschaft

Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft.

Verspätungsschäden

Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Anschlussmaschinen abzuwarten. Die sich aus einer Versäumung des Anschlusses (z.B. wegen Nebel) ergebenden Kosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten.

10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Reisenden



a) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung oder der lokalen Agentur mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann Sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an FIVE STAR, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns montags bis freitags von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr unter u.g. Telefonnummer. Die Reiseleitung, die lokale Agentur, der Leistungsträger oder FIVE STAR sorgt im Rahmen der Möglichkeiten für Abhilfe, wobei dies auch durch gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erfolgen kann. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) besteht nicht, soweit der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Reiseleitung und lokale Vertreter sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung anzuerkennen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung



Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gemäß Paragraph 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei FIVE STAR (Anschrift am Ende dieser Reisebedingungen) bzw. beim zutreffenden Veranstalter oder Leistungsträger geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Körperverletzung geltend gemacht werden. In ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt FIVE STAR zunächst gegenüber dem Kunden, dass vorgetragene Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis FIVE STAR dem Kunden das Ergebnis der Überprüfung und die Entscheidung über die Ansprüche mitteilt.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen



Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.

13. Datenschutz



Alle auf Personen bezogenen Daten, die FIVE STAR zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient bei Gruppenreisen auch eine Liste der Teilnehmer der jeweiligen Reise – alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort oder Ort der Buchung –, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies FIVE STAR gegenüber gesondert erklärt werden. Im Übrigen wird auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach §28 des Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Eine kurze Mitteilung an die am Ende dieser Reisebedingungen angegebene Adresse genügt für die entsprechenden Erklärungen.

14. Allgemeines



a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand der Drucklegung.

b) Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbes. von Buchungsstellen) sind nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich von uns bestätigt wurden.

c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

d) Versicherungen - Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) sowie einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport-Versicherung.

Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen FIVE STAR ist Kiel.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Kiel.

Leistungs- und Erfüllungsort ist Kiel. Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind entsprechend der Rechnungsstellung/Erbringung der Reiseleistung zu richten an:

FIVE STAR MARKETING

Roland Galka e.K.

Feldstrasse 131

24105 Kiel • Germany

Tel.: +49 (431) 64731195 • Fax: +49 (431) 64731196

Inhaber: Dipl.- Kfm. Roland Galka e.K.

Registergericht: Kiel

Handelsregister: Kiel HRA 5703 KI

Email: info@5star-marketing.com / Internet: www.5star-marketing.com

Kiel, den 01.01.2016

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