5.  Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei FIVE STAR innerhalb der üblichen Geschäftszeit (Mo-Fr). Wir empfehlen aus Beweisgründen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag steht uns ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu. Wir behalten uns grundsätzlich vor, Ihnen alle uns bei einem Rücktritt von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, kann FIVE STAR Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Reisenden verlangen:

a) Vermittlung von Linienflügen €  50.- zuzügl. anfallender Gebühren der jeweiligen Fluggesellschaft.

b) Vermittlung von Hotelzimmern

      bis 31 Tage vor Reiseantritt                       20% des Reisepreises,

      30 bis 21 Tage vor Reiseantritt                  25% des Reisepreises,

      20 bis 14 Tage vor Reisebeginn                 35% des Reisepreises,

      13 bis 3 Tage vor Reisebeginn                   65% des Reisepreises,

ab 2 Tage vor Reisebeginn
oder bei Nichtantritt der Reise                   95% des Reisepreises  

c) Vermittlung von Flugpauschalreisen (Flug und mindestens eine weitere Leistung):

Rücktrittsgebühren betragen pro Person

ab sofort - 91.Tag vor Reisebeginn            40% des Reisepreises

ab 90.- 61.Tag vor Reisebeginn                 50% des Reisepreises

ab 60.- 40.Tag vor Reisebeginn                 65% des Reisepreises

ab 39.- 20.Tag vor Reisebeginn                 75% des Reisepreises

ab 19.- 01.Tag vor Reisebeginn                 95% des Reisepreises

bei Nichtantritt der Reise (No-show)          98% des Reisepreises

Bei Abweichungen von diesen Bestimmungen befindet sich in der Reiseausschreibung ein entsprechender Hinweis (z. B. bei Kreuzfahrten). Detailangaben erhalten Sie zusammen mit dem Anmeldeformular. Dem Reisenden bleibt es jeweils unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die ihm berechnete Pauschale.

d) Umbuchungen: Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart können nach den o.e. Fristen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen der Klauseln 5. a), 5. b) und 5. c) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.

e) Bis zum Reisebeginn kann sich der Reisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 75,- erhoben. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter kann den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder deutsche oder ausländische gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
 
6.  Rücktritt und Kündigung durch FIVE STAR

FIVE STAR kann in folgenden Fällen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und FIVE STAR diese nicht zu vertreten hat (z.B. auch bei Preisänderungen durch Fluggesellschaften bei ausschließlicher Flugvermittlung durch uns);

Bei außergewöhnlichen Umständen, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von FIVE STAR nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Kündigt FIVE STAR, so behält FIVE STAR den Anspruch auf den Reisepreis; FIVE STAR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) bis 14 Tage vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist FIVE STAR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Entsprechendes gilt, wenn die Durchführung der Reise – aus von FIVE STAR nicht zu vertretenden Gründen – nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für FIVE STAR nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

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