10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des Reisenden
a) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung oder der lokalen Agentur mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann Sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an FIVE STAR, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns montags bis freitags von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr unter u.g. Telefonnummer. Die Reiseleitung, die lokale Agentur, der Leistungsträger oder FIVE STAR sorgt im Rahmen der Möglichkeiten für Abhilfe, wobei dies auch durch gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erfolgen kann. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) besteht nicht, soweit der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Reiseleitung und lokale Vertreter sind nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung anzuerkennen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gemäß Paragraph 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei FIVE STAR (Anschrift am Ende dieser Reisebedingungen) bzw. beim zutreffenden Veranstalter oder Leistungsträger geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur dann erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Körperverletzung geltend gemacht werden. In ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt FIVE STAR zunächst gegenüber dem Kunden, dass vorgetragene Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an so lange gehemmt, bis FIVE STAR dem Kunden das Ergebnis der Überprüfung und die Entscheidung über die Ansprüche mitteilt.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
13. Datenschutz
Alle auf Personen bezogenen Daten, die FIVE STAR zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient bei Gruppenreisen auch eine Liste der Teilnehmer der jeweiligen Reise – alphabetisch sortiert nach Namen, Vornamen und, sofern bekannt, Wohnort oder Ort der Buchung –, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in diese Liste nicht gewünscht wird, kann dies FIVE STAR gegenüber gesondert erklärt werden. Im Übrigen wird auf das Widerspruchsrecht des Reiseteilnehmers nach §28 des Bundesdatenschutzgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Eine kurze Mitteilung an die am Ende dieser Reisebedingungen angegebene Adresse genügt für die entsprechenden Erklärungen.
14. Allgemeines
a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben entsprechen dem jeweiligen Stand der Drucklegung.
b) Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art (insbes. von Buchungsstellen) sind nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich von uns bestätigt wurden.
c) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
d) Versicherungen - Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) sowie einer Reise-Krankenversicherung mit Rücktransport-Versicherung.
Gerichtsstand für Klagen von Kunden gegen FIVE STAR ist Kiel.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Kiel.
Leistungs- und Erfüllungsort ist Kiel. Alle nach dem Reisevertragsrecht vorgesehenen Erklärungen vor Reiseantritt und nach Reiserückkehr sind entsprechend der Rechnungsstellung/Erbringung der Reiseleistung zu richten an:
FIVE STAR MARKETING
Roland Galka e.K.
Flaemische Strasse 6-10
24103 Kiel • Germany
Tel.: +49 (431) 9 82 61-0 • Fax: +49 (431) 9 82 61 10
Inhaber: Dipl.- Kfm. Roland Galka e.K.
Handelsregister: Kiel HRA 5703 KI
Email: info@5star-marketing.com / Internet: www.5star-marketing.com
Kiel, den 01.01.2009




